Spielordnung

Spiel- und Platzordnung

1. Verantwortlichkeit

Für den Spielbetrieb und für alle Veranstaltungen auf der Vereinsanlage ist die Vorstandschaft verantwortlich.

2.Abwicklung des Spielbetriebes

Die Vorstandschaft ist für die Abwicklung des Spielbetriebes zuständig.

3. Spielrecht 

Auf den Plätzen hat folgender Personenkreis Spielrecht:

*aktive Mitglieder, Jugendliche, Schüler und Studenten  des Vereins

*passive Mitglieder und Gäste des Vereins,bei Einhaltung der "Reglung für Gastspieler", die damit Bestandteil der Spiel- und Platzordnung ist.

4. Bespielbarkeit der Plätze

Über die Bespielbarkeit der Plätze, die zeitweise Sperrung derselben für Verbands-, Freundschaft-, Ranglistenspiele usw., entscheidet der Platzwart in Abstimmung mit dem Vorstand. Trainingszeiten der Wettkampfmannschaften,sowie Trainerstunden sind dem Platzbelegungsplan zu entnehmen. Bei Instandssetzungsarbeiten kann der Platzwart mit Absprache des Vorstands eine vorübergehende Sperrung des Platzes verfügen.

5.Reglung des Spielbetriebes

a) Die Spieldauer beträgt für Einzelspiele 60 Minuten.

b) Platzreservierung ist durch die Eintragung oder Anmeldung auf der Homepage unter Kalender einzutragen

c) Hat eine Spielpaarung innerhalb 10 min. ab der reservierten Spielzeit ihr Spiel nicht aufgenommen,ist der Platz wieder frei und kann für andere genutzt werden

d) Eine nach Ablauf der Spielzeit ist eine Fortführung des Spieles nur möglich,wenn kein anderer den Platz reserviert hat.

6.Platzbehandlung und Platzpflege

a) Auf allen Tennisplätzen darf nur mit geeignetem Schuhwerk (wenig Profil) und Tennisschläger gespielt werden

b)Die pflegliche Behandlung der Plätze,des Vereinsheimes einschliesslich des Mobiliars und der Sportgeräte ist allen Vereinsmitgliedern eine besondere Pflicht. Dazu ergehen folgende spezielle Reglungen:

*nicht bei starkem Regen oder bei nassen Platz (Wasserpfützen)spielen.Vor Beginn des Regens Spiel abbrechen und Platz unbedingt vor dem Regen abziehen.

*nicht auf trockenem Platz spielen.Platz muss vor Spielbeginn so lange mit Wasser besprengt werden,bis eine bleibende Platzfeuchte erkennbar ist.

*Jeder Spieler ist verpflichtet vor Ablauf der Spielzeit den Platz abzuziehen,zu sprengen und die Linien zu kehren.

*Hunde sollen auf der Platzanlage an der Leine geführt werden.

*Autos dürfen die Platzanlage grundsätzlich nicht befahren.

*Das Tennisheim darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden.

*Rauchen ist im Vereinsheim und auf den Tennisplätzen verboten !!!

*Türen am Sandplatz nach Verlassen immer schliessen und schauen das der Platz sauber ist.

7. Schlüssel

Jedes Vereinsmitglied kann gegen einen Pfand von 15 Euro einen Schlüssel zum Vereinsheim bekommen. Beim Verlassen der Anlage ist derjenige Spieler für die ordnungsgemässe Absperrung des Vereinsheimes verantwortlich. Ein Verlust des Schlüssels ist unverzüglich dem Vorstand zu melden. Beim Vereinsaustritt muss der Schlüssel umgehend zurückgegeben werden. Das Pfand wird erstattet. Die genaue Einhaltung dieser Spiel- und Platzordnung ist ein Gebot der Kameradschaftlichkeit und der sportlichen Fairness,denn nur dann kann jedem Mitglied eine entsprechende Spielmöglichkeit geboten werden.

8. Reglung für Gastspieler

*Für die Benutzung unserer Vereinsanlage durch Gastspieler festgelegt:

*Als Gastspieler zählt jeder der nicht im Verein ist

*Der Vorstand kann jederzeit die Sperrung der Plätze für Gäste anordnen

*Vor Spielbeginn ist die Anmeldung und Bezahlung bei dem Vorstand erforderlich. Pro Platz kostet es 10 Euro die Stunde.

*Die Platzbelegung durch Gastspieler ist nur möglich, wenn die Plätze von Vereinsmitgliedern nicht beansprucht werden.

*Der Verein übernimmt weder für Unfälle noch für Diebstahl eine Haftung. Bei Sportunfällen kann der Vorstand die Weitermeldung an die Haftpflichtversicherung übernehmen.

*Jugendliche Vereinsmitglieder dürfen mit Freunden die Tennisplätzen kostenfrei benutzen,solange sie die Regeln einhalten